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Zulassungsvoraussetzungen in Bayern




Hier werden alle Fragen rund um die Externenprüfung gestellt, beantwortet & diskutiert.

Zulassungsvoraussetzungen in Bayern

Beitragvon DanielStern » Mi 2. Dez 2015, 18:17

Zulassungsvoraussetzungen zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an der Berufsfachschule für Kinderpflege in Bayern

oder

Externenprüfung Kinderpflege


Wer sich dazu entschieden hat, die externe Prüfung zu absolvieren, muss sich an einer Berufsfachschule für Kinderpflege anmelden.
Man kann nicht einfach hinmarschieren und sagen "Hallo hier bin ich, ich will Kinderpfleger/in werden", sondern man muss so manches an Unterlagen vorweisen können.
Hier soll das wichtigste für euch aufgelistet werden. Im Übrigen gilt diese Anmeldung für selbstständige Bewerber, wie auch für Teilnehmer/innen eines Vorbereitungskurses.
Bitte betrachtet es nicht als selbstverständlich, dass wenn Sie an einem Kurs teilnehmen, auch schon zur Prüfung zugelassen sind.
Diese Zulassung muss gesondert beantragt werden - und zwar von Ihnen!

Als Grundlage zur Anmeldung dient uns § 71 der Berufsfachschulordnung (BFSO).
Auffindbar unter http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... .origin=bs

Alles wichtige hier auf einem Blick:


1. Anmeldefrist 1. März

Es ist wichtig, dass man diese Frist einhält. Alle Unterlagen müssen bis zum 1. März vorliegen.



2. Die Zulassung ist schriftlich zu beantragen.


Das heisst, ihr schreibt ähnlich wie in einer Bewerbung auf, dass ihr die Prüfung absolvieren möchtet. Anlagen sind noch massig Unterlagen.



3. Zulassung an der für euch zuständigen Berufsfachschule für Kinderpflege bewerben.

Es ist nicht immer ganz einfach herauszufinden wer das ist. Ihr fragt am besten bei der örtlich nächstgelegenen Schule nach einem Beratungstermin und klärt auch diese Frage.



4. Ein Lebenslauf, der die Daten des Schulbesuchs enthalten muss.

Das heißt nicht, dass hier stehen muss welchen Externenkurs Sie besucht haben, sondern welche Schulbildung Sie genossen haben und welchen allgemeinbildenen Schulabschluss Sie erreicht haben.


5. Das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schulen in beglaubigter Abschrift

Primär ist hier eigentlich der allgemeinbildende Schulabschluss gemeint. Also bitte reichen Sie hier zusätzlich ein, je nachdem was Sie davon erlangt haben:

- Zeugnis über den erfolgreichen Hauptschulabschluss
- Zeugnis über den eroflgreichen Abschluss der Mittelschule
- zusätzlich, wenn vorhanden: Zeugnis über den qualifierten Hauptschulabschluss
- mittlerer Schulabschluss
- allgemeine Hochzureife (Abitur)
- Bescheid über die Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses (Diese Anerkennung kann Ihnen die Zeugnisanerkennungsstelle in MÜnchen ausstellen)


Ohne mindestens einem dieser Zeugnisse kann keine Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung erfolgen.
Beglaubigung bitte nicht vergessen.



6. Eine Erklärung, ob und ggf. wann Sie bereits an einer Abschlussprüfung dieser Art teilgenommen haben.

Geben Sie schriftlich an, dass Sie noch nie bzw. dass Sie bereits 1x, 2x, etc. an einer Staatlichen Abschlussprüfung der Berufsfachschule für Kinderpflege teilgenommen haben.
Die Prüfung darf maximal 2x absolviert werden. Es zählt auch dazu, wenn Sie vor etlichen Jahren reguläre Schülerin an einer Schule waren und diese Prüfung nicht bestanden haben.


7. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie Sie sich vorbereitet haben und welche Lehrbücher Sie dabei benutzt haben.


Unterstützung erhalten Sie hierbei durch Ihren Kurs, oder durch die Schule. Es können Ihnen Bücher nahegelegt werden, mit denen gut gearbeitet werden kann.
Bitte verfassen Sie Ihre Erklärung nicht zu knapp, Sie haben sich ja schließlich auch nicht zu knapp vorbereitet. Bitte NIEMALS reinschreiben, Sie beginnen jetzt erst mit der Vorbereitung!


8. Ein amtliches Führungszeugnis

Oftmals benötigt man ein erweitertes Führungszeugnis bei der Einrichtung, in welcher man später einen Arbeitsplatz erhält. Gewöhnlicherweise sind diese Führungszeugnisse 6 Monate gültig, vielleicht fragen Sie bei der Schule nach ob Sie gleich ein erweitertes Führungszeugnis beantragen können.
Um ein erweitertes Führungszeugnis beantragen zu können, benötigt man jedoch die Aufforderung einer öffentlichen Stelle. Vielleicht der Kindergarten, vielleicht die Schule, und wenn Sie niemanden haben der Ihnen solch eine Aufforderung ausstellt, beantragen Sie eben ein einfaches Führungzeugnis.

Wo kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

Das Führungszeugnis wird oft im Volksmund auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt.

9. Ein ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate sein soll und ausweist, dass Sie für den gewählten Beruf geeignet sind.


8. Nachweis, über 800 Zeitstunden praktische Erfahrung in einer Kindertageseinrichtung

Das ist der stärkste Teil in der Bewerbung. Hier ist einige Zeit Vorarbeit erforderlich. Sie müssen zwingend bis 1. März in einer der folgenden Einrichtungen 800 volle Zeitstunden arbeit geleistet haben:
- Kindergarten
- Kinderkrippe
- Kinderhort
- Haus für Kinder

Legen Sie Ihrem Antrag einen entsprechenden Nachweis in Form einer Bescheinigung mit der Anzahl der geleisteten Stunden (Achtung, nicht gearbeiteter Zeitraum!) bei.

Hierzu gibt es viel Diskussionsbedarf, worauf wir alle gerne in einem anderen Thread eingehen können.

10. Hinreichende Deutschkenntnisse.

Das ist ein undefinierter Begriff. In der Praxis wird jedoch anerkannt, wenn Sie

- deutsche Muttersprachler sind
- ein deutsches Abschlusszeugnis mit mindestens dem erfolgreichem Hauptschulabschluss besitzen und mindestens die Note 4 erreicht haben.

Sind Sie nach Deutschland eingereist und verfügen über Kenntnisse nach Goethe B2, ist das zwar schön, jedoch kein ausreichender Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse.
Auch ein anerkanntes Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife ist nicht ausreichend. Sie müssen sich einem Deutsch-Sprachtest unterziehen.
Auf den Deutsch-Sprachtest gehen wir gerne in einem anderen Thread ein.


Fragen?
Bitte her damit, sie sind für alle interessant und sie wollen gerne auch hier ergänzt werden.




Herzlichst

Daniel
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Re: Zulassungsvoraussetzungen in Bayern

Beitragvon DanielStern » Mi 2. Dez 2015, 18:17

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Re: Zulassungsvoraussetzungen in Bayern

Beitragvon DanielStern » Mi 2. Dez 2015, 18:17

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Re: Zulassungsvoraussetzungen in Bayern

Beitragvon Sim220683 » Di 15. Dez 2015, 08:23

Hallo Daniel,

sind denn die Prüfungen bayernweit immer im gleichen Zeitraum? Wenn ich mich also bis 01.03. 2017 anmelde, muss ich bis dahin 800 Stunden in einer Einrichtung gearbeitet haben, richtig?
Danke für deine Hilfe, Grüße
Simone
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Re: Zulassungsvoraussetzungen in Bayern

Beitragvon DanielStern » Di 15. Dez 2015, 14:23

Hallo Simone,

ja die Prüfungen sind immer im gleichen Zeitraum.
Die 800 Stunden musst du dann bis zum 1. März 2017 abgeleistet haben, richtig.

- Es ist jedes Jahr der 1. März
- bayernweit finden die theoretischen Prüfungen am gleichen Tag und zur gleichen Zeit statt
- praktische Prüfungen (Praxis im Kindergarten, Musik, Werken, Hauswirtschaft etc.) findet nach Absprache jedes Teilnehmers individuell mit der Schule statt

Viele Grüße
Daniel
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Re: Zulassungsvoraussetzungen in Bayern

Beitragvon JohannaLouisa » Mi 29. Jun 2016, 18:33

Hallo,

Wie genau verhält sich das mit der Zulassungsvorraussetzung eigentlich bzgl. der eigenen Kindererziehungszeiten? Das KuMi hatte mir diesbezüglich geschrieben, dass man ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden kann ohne die 800 Stunden Praxis. Allerdings meinten sie auch, dass dies vom jeweiligen Regierungsbezirk abhängig sei. Gibt es da für Mittelfranken genauere Daten oder hat jemand Erfahrungswerte? Ich kann 6 Jahre Erziehungszeit mit drei eigenen Kindern vorweisen. Außerdem habe ich im Rahmen meines Lehramtsstudiums Schulpraktika erbringen müssen - wären diese Stunden evtl. auch verrechenbar? Wie genau ist das mit der Anrechenbarkeit von Stunden, wenn man diese in Form einer Tagesmutttertätigkeit erbringen würde, was ja auch noch möglich sein soll. Gibt es hier entsprechende Vorgaben und Regularien?

Vielen Dank!
JohannaLouisa
 
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Re: Zulassungsvoraussetzungen in Bayern

Beitragvon DanielStern » Sa 9. Jul 2016, 09:49

Hallo Johanna Louisa und herzlich willkommen. Bitte entschuldige die Verspätung.

Da diese 800 Zeitstunden neu eingeführt wurden, kann ich mir schwer vorstellen, dass ein Regierungsbezirk Kindererziehungszeiten anerkennt. Diese Stunden wurden deswegen eingeführt, weil diese Erziehungszeiten eigener Kinder häufig zu Schwierigkeiten führten. Eine Tagesmuttertätigkeit darf beispielsweise nur dann anerkannt werden, wenn die Betreuung mindestens 3 Kinder gleichzeitig erfasst. Am besten beraten bist du bei einem Termin bei der dir zuständigen Schule, ich befürchte nämlich dass die Person, welche dich beim Kumi beraten hat nicht ganz so erfahren war.
Für Mittelfranken kann ich leider nicht sprechen, habe dort keine Erfahrungen gemacht, wäre aber interessant was du berichten kannst.
Praktikimszeiten in einer Schule kann ich mir als Ausnahmegenehmigung vorstellen bis maximal 400 Stunden, wenn du diese genau nachweisen kannst. Genauso verhält es sich übrigens auch bei der Tagesmutter: 3 Kinder gleichzeitig, genauer Nachweis, bis maximal 400 Stunden als Ausnahmegenehmigung. 400 müssen- und da führt nichts vorbei - in einem Kindergarten oder ähnliches erbracht werden.

Ich bin wo anders hellhörig geworden. Wann hast du Lehramt studiert? Wie weit bist du gekommen? Wenn du das Erzeihungswissenschaften Staatsexamen abgelegt hast, kannst du genauso im Kindergarten arbeiten, das ist sogar höherwertiger als diese Externenprüfung.

Bitte noch diese Infos von der zulassenden Schule bestätigen lassen. Alleine diese Schule entscheidet!

Teil uns deine Erfahrungen mit, würde mich freuen!

Viele Grüße

Daniel
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Re: Zulassungsvoraussetzungen in Bayern

Beitragvon JohannaLouisa » Sa 9. Jul 2016, 18:14

Hallo Daniel,

Danke für deine Antwort. Die für mich zuständige Schule in Nürnberg kanzelt Externe gern ab (so meine Erfahrung im direkten Vergleich zu Sulzbach-Rosenberg) und hat mir zudem bisher neben dem "Madigmachen" der Externenprüfung bei gleichzeitigem Anpreisen ihrer Teilzeitklasse (die wäre ja "perfekt" für "jemanden wie mich"), nur falsche bzw. sehr lückenhafte Informationen erteilt. Von Beraten kann keine Rede sein. Es war eher ein "aus der Nase ziehen" von Informationen.

Ich habe auf Lehramt Hauptschule 120 ECTS erworben. In Erziehungswissenschaften bin ich scheinfrei und damit berechtigt jederzeit das 1. Staatsexamen abzulegen. Das kann ich mir jedoch O-Ton zuständige BFS in Nürnberg "aufs Klo hängen". Ich kann damit keine Beschäftigung im
pädagogischen Bereich aufnehmen. Ich wollte eigentlich meinen B.Ed. machen, aber für dessen Verleihung fehlen mir dann noch 70 ECTS, die ich rechnerisch erst in 3-5 Jahren zusammen bekommen kann dank der Zeitschienen (meist ab 15:00/17:30). Laut der BFS könne ich allerhöchstens mit vollständigen 2. Staatsexamen auch nur daran denken dort irgendwie was angerechnet zu bekommen. Sorry, aber kein Mensch macht ein volles LA Studium um dann Kipfl oder Erzieher "draufzusetzen" statt direkt quer einzusteigen. Die haben echt etwas schräge Vorstellungen ihres Erzieher"Studiums" wie sie es dort nennen.

Ich melde mich jetzt erstmal bei der Regierung in Ansbach und lasse mir deren Sicht dazu schriftlich geben. Ich melde mich sobald ich näheres weiß.
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Re: Zulassungsvoraussetzungen in Bayern

Beitragvon DanielStern » Mo 11. Jul 2016, 12:11

Hallo nochmal,

ich habe das mit dem madigmachen schon oft gehört. Keine Verteidigung, beim besten Willen nicht, aber ich sag dir die Begründung dafür: Es gehen echt viele garnicht bis schlecht vorbereitete Leute in die Prüfung, für den Misserfolg werden die Schulen verantwortlich gemacht. Es gibt leider echt wenige Leute die sagen "ja ok ich war schlecht vorbereitet, ich bemühe mich bis nächstes Jahr mehr" oder so ähnlich.
Es gibt Kurse die eine Vorbereitung anbieten. Hier gibt es die wildesten Geschichten, beginnend von Leitern die während eines Kurses häufig gewechselt wird, bis zu 4 Lehrkräften in einem Fach, jeder erzählt etwas anderes. Gute Kurse von weniger Guten zu unterscheiden ist als Außenstehender echt schwer, man bekommt es immer erst hinterher mit. Hier ist der Staat eingeschritten und sagt: der Bedarf an Teilzeitklassen ist da. Man siedelt jetzt an den Schulen als Pilotprojekt Teilzeitklassen an, wo echte Lehrer Unterrichten, keine Stundenkraft die davon hält ein bisschen erzählen kann. Die Schule bevorzugt natürlich diese Klasse weil sie denken, hier findet eine bessere Vorbereitung statt. Hör es dir einmal an, wenn es dir nicht zusagt, sag es auch direkt. Wenn du immernoch nicht an Informationen kommst, frag doch mal in Sulzbach nach ob die dich zulassen können. Ich vermute, dass sich die Regierung wieder zur Schule schickt, aber klar, ein Versuch ist es wert.

Ich weiß eine Hand voll Leuten, die das Referendariat nicht angetreten oder nicht beendet haben und jetzt als Erzieher arbeiten. Nein, nicht als Kinderpflegerin, Erzieher. Keine Schule hat das Recht zu sagen "das gilt nicht". Der Arbeitgeber entscheidet ob er dich damit einstellt oder nicht. Ich habe jetzt nicht ganz verstanden ob du das Staatsexamen in EWS schon hast oder die Berechtigung hast es abzulegen, aber das waren meine Erfahrungen damit.

Die Erzieherausbildung selbst ist eine Fachakademie, die Schüler haben Studierendenstatus (nicht Studentenstatus). Darauf bilden sich sowohl die Schulen als auch die Schüler viel ein, hört sich halt gut an. Denk dir nichts ;-)

Bis bald


Fragen nur her ;-)
Zuletzt geändert von DanielStern am Mi 8. Feb 2017, 20:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zulassungsvoraussetzungen in Bayern

Beitragvon JohannaLouisa » Di 12. Jul 2016, 08:35

Hallo Markus,

Ich bin in den EWS scheinfrei und könnte mich nun zum EWS Examen anmelden - hier ist der Vorlauf je nachdem 6-12 Monate.

Das 1. Staatsexamen in der Fachwissenschaft und Didaktik benötigt 210 ECTS - ich habe derzeit 120 ECTS erworben. Da ich bereits scheinfrei in den EWS bin, hätte ich jetzt wie geplant du Zulassungsarbeit für mein 1.Staatsexamen in Pädagogischer Psychologie schreiben können. Eine Prüferin und einen Themenbereich (psychomotorische Entwicklung von Kleinstkindern mit Versuchen im Videolabor) hatte ich bereits. Die ZuLa wäre mit einem Zweitgutachten mein Bachelor of Education gewesen. Selbst wenn ich die ZuLa bereits fertig geschrieben und korrigiert zurück hätte: den B.Ed. Bekomme ich erst mit Erreichen von 180 ECTS verliehen. Da hier die Zeitschienen der Seminare mit den möglichen Betreuungszeiten kollidieren und ich auch als Mutter von drei Kindern kein Vorwahlrecht bei der Anmeldung zu den Seminaren habe, werde ich diese Punkte bei durchschnittlicher Erkrankungsrate von mir und den Kindern frühestens in 3-5 Jahren erreichen können. Mit fast 30 ist das keine Option für mich im Moment. Das Studium kann ich noch später fortführen, wenn die Kinder größer sind, bis dahin möchte ich aber gerne Teilzeit arbeiten können.

Das Referendariat ist vorerst nicht zu machen, da ich ohne Wohneigentum auch in Passau oder am Bodensee eingesetzt werden kann bei ca. 60 Wichenstunden "Arbeitszeit" in dieser Zeit. Mit kleinen Kindern für mich nicht umsetzbar.

Mein Mann kann mich hier auch nicht entlasten - er ist berufsbedingt selten vor 19 Uhr zuhause.

Die Teilzeitklasse ist auf drei Jahre ausgelegt und mit 35km Anfahrt einfach und einem KiGa mit 2x 14 Uhr und einmal 13:30 Uhr Schließzeit in der Woche auch nicht besonders verlockend für mich. Das wäre ultrastressig mit den Zeiten und drei Jahre wollte ich mich eigentlich nicht damit aufhalten. Da könnte ich potentiell ja auch den B. Ed. machen.
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