Mi 2. Dez 2015, 18:17
Zulassungsvoraussetzungen zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an der Berufsfachschule für Kinderpflege in Bayern oder
Externenprüfung KinderpflegeWer sich dazu entschieden hat, die externe Prüfung zu absolvieren, muss sich an einer Berufsfachschule für Kinderpflege anmelden.
Man kann nicht einfach hinmarschieren und sagen "Hallo hier bin ich, ich will Kinderpfleger/in werden", sondern man muss so manches an Unterlagen vorweisen können.
Hier soll das wichtigste für euch aufgelistet werden. Im Übrigen gilt diese Anmeldung für selbstständige Bewerber, wie auch für Teilnehmer/innen eines Vorbereitungskurses.
Bitte betrachtet es nicht als selbstverständlich, dass wenn Sie an einem Kurs teilnehmen, auch schon zur Prüfung zugelassen sind.
Diese Zulassung muss gesondert beantragt werden - und zwar von Ihnen!
Als Grundlage zur Anmeldung dient uns § 71 der Berufsfachschulordnung (BFSO).
Auffindbar unter
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... .origin=bsAlles wichtige hier auf einem Blick:
1. Anmeldefrist 1. MärzEs ist wichtig, dass man diese Frist einhält. Alle Unterlagen müssen bis zum 1. März vorliegen.
2. Die Zulassung ist schriftlich zu beantragen.Das heisst, ihr schreibt ähnlich wie in einer Bewerbung auf, dass ihr die Prüfung absolvieren möchtet. Anlagen sind noch massig Unterlagen.
3. Zulassung an der für euch zuständigen Berufsfachschule für Kinderpflege bewerben.Es ist nicht immer ganz einfach herauszufinden wer das ist. Ihr fragt am besten bei der örtlich nächstgelegenen Schule nach einem Beratungstermin und klärt auch diese Frage.
4. Ein Lebenslauf, der die Daten des Schulbesuchs enthalten muss.Das heißt nicht, dass hier stehen muss welchen Externenkurs Sie besucht haben, sondern welche Schulbildung Sie genossen haben und welchen allgemeinbildenen Schulabschluss Sie erreicht haben.
5. Das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schulen in beglaubigter AbschriftPrimär ist hier eigentlich der allgemeinbildende Schulabschluss gemeint. Also bitte reichen Sie hier zusätzlich ein, je nachdem was Sie davon erlangt haben:
- Zeugnis über den erfolgreichen Hauptschulabschluss
- Zeugnis über den eroflgreichen Abschluss der Mittelschule
- zusätzlich, wenn vorhanden: Zeugnis über den qualifierten Hauptschulabschluss
- mittlerer Schulabschluss
- allgemeine Hochzureife (Abitur)
- Bescheid über die Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses (Diese Anerkennung kann Ihnen die Zeugnisanerkennungsstelle in MÜnchen ausstellen)
Ohne mindestens einem dieser Zeugnisse kann keine Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung erfolgen.
Beglaubigung bitte nicht vergessen.
6. Eine Erklärung, ob und ggf. wann Sie bereits an einer Abschlussprüfung dieser Art teilgenommen haben.Geben Sie schriftlich an, dass Sie noch nie bzw. dass Sie bereits 1x, 2x, etc. an einer Staatlichen Abschlussprüfung der Berufsfachschule für Kinderpflege teilgenommen haben.
Die Prüfung darf maximal 2x absolviert werden. Es zählt auch dazu, wenn Sie vor etlichen Jahren reguläre Schülerin an einer Schule waren und diese Prüfung nicht bestanden haben.
7. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie Sie sich vorbereitet haben und welche Lehrbücher Sie dabei benutzt haben.Unterstützung erhalten Sie hierbei durch Ihren Kurs, oder durch die Schule. Es können Ihnen Bücher nahegelegt werden, mit denen gut gearbeitet werden kann.
Bitte verfassen Sie Ihre Erklärung nicht zu knapp, Sie haben sich ja schließlich auch nicht zu knapp vorbereitet. Bitte NIEMALS reinschreiben, Sie beginnen jetzt erst mit der Vorbereitung!
8. Ein amtliches FührungszeugnisOftmals benötigt man ein erweitertes Führungszeugnis bei der Einrichtung, in welcher man später einen Arbeitsplatz erhält. Gewöhnlicherweise sind diese Führungszeugnisse 6 Monate gültig, vielleicht fragen Sie bei der Schule nach ob Sie gleich ein erweitertes Führungszeugnis beantragen können.
Um ein erweitertes Führungszeugnis beantragen zu können, benötigt man jedoch die Aufforderung einer öffentlichen Stelle. Vielleicht der Kindergarten, vielleicht die Schule, und wenn Sie niemanden haben der Ihnen solch eine Aufforderung ausstellt, beantragen Sie eben ein einfaches Führungzeugnis.
Wo kann ich ein Führungszeugnis beantragen?Das Führungszeugnis wird oft im Volksmund auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt.
9. Ein ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate sein soll und ausweist, dass Sie für den gewählten Beruf geeignet sind.8. Nachweis, über 800 Zeitstunden praktische Erfahrung in einer KindertageseinrichtungDas ist der stärkste Teil in der Bewerbung. Hier ist einige Zeit Vorarbeit erforderlich. Sie müssen
zwingend bis 1. März in einer der folgenden Einrichtungen
800 volle Zeitstunden arbeit geleistet haben:
- Kindergarten
- Kinderkrippe
- Kinderhort
- Haus für Kinder
Legen Sie Ihrem Antrag einen entsprechenden Nachweis in Form einer Bescheinigung mit der Anzahl der geleisteten Stunden (Achtung, nicht gearbeiteter Zeitraum!) bei.
Hierzu gibt es viel Diskussionsbedarf, worauf wir alle gerne in einem anderen Thread eingehen können.
10. Hinreichende Deutschkenntnisse.Das ist ein undefinierter Begriff. In der Praxis wird jedoch anerkannt, wenn Sie
- deutsche Muttersprachler sind
- ein deutsches Abschlusszeugnis mit mindestens dem erfolgreichem Hauptschulabschluss besitzen und mindestens die Note 4 erreicht haben.
Sind Sie nach Deutschland eingereist und verfügen über Kenntnisse nach Goethe B2, ist das zwar schön, jedoch kein ausreichender Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse.
Auch ein anerkanntes Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife ist nicht ausreichend. Sie müssen sich einem Deutsch-Sprachtest unterziehen.
Auf den Deutsch-Sprachtest gehen wir gerne in einem anderen Thread ein.
Fragen?
Bitte her damit, sie sind für alle interessant und sie wollen gerne auch hier ergänzt werden.
Herzlichst
Daniel